Halter von Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre prüfen lassen. Das regelt der neue §60 der StVZO. In den vergangenen Jahren gab es große Unklarheiten bezüglich der Prüfvorschriften: 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt, im April 2022 die Pflicht zur Prüfung der Anlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. „Es ist gut, dass der neue Paragraf nun eine eindeutige Rechtsgrundlage für Campingfahrzeuge schafft. Am meisten gewinnen aber die Camper selbst – die regelmäßige Prüfung der Gasanlage sorgt für Sicherheit und ist eine wichtige Voraussetzung für unbeschwerten Urlaub“, sagt Martin Zöllner, ADAC Campingexperte.
Die zweijährliche Prüfung ist unabhängig von der HU. Sie wird von anerkannten Sachkundigen durchgeführt und ist auch in vielen ADAC Prüfzentren möglich. Die Preise liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro, der Zeitaufwand beträgt circa 20 bis 45 Minuten.
Die Prüfung ist erstmalig vor Inbetriebnahme, zusätzlich nach Wiederinbetriebnahme und nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen nötig. Halter von Campingmobilen und Wohnwagen, für die noch keine Gasprüfung vorliegt, müssen diese bis 19. Juni 2025 nachholen. Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, muss je nach Fristüberschreitung mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen. (Pressemeldung des ADAC vom 21.06.2024)
Quelle: https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/touristik/gaspruefung-fuer-camper-wird-teil-der-stvzo.html
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